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Muslimische Lobbygruppen im Westen teilen den Behörden ihrer Gastländer in der Regel mit, dass sie die muslimische Gemeinschaft lehren und ermahnen, sich an die Gesetze des Landes zu halten, d. h. dass sie gesetzestreue Bürger sind. Vor diesem Hintergrund sind die folgenden Fatwas (Rechtsgutachten) von großer Bedeutung.
Frage 2279 aus den Vereinigten Staaten
Ich bin vor einem Jahr zum Islam konvertiert. Ich bin seit fünf Jahren mit einem Nichtmuslim verheiratet. Ein muslimischer Mann hat mich gebeten, ihn zu heiraten. Ist das halal? Kann ich ihn heiraten, während ich auf die Scheidung von meinem nichtmuslimischen Ehemann warte?
Ich lebe immer noch mit meinem nicht-muslimischen Ehemann zusammen, weil ich nicht weiß, was ich tun soll. Ein sunnitischer Muslim hat mich gebeten, seine Frau zu werden, und gesagt, dass ich ihn heiraten kann, obwohl ich noch mit meinem nicht-muslimischen Ehemann verheiratet bin. Mein nicht-muslimischer Ehemann weigert sich, sich von mir scheiden zu lassen. Bitte geben Sie mir einen Rat, was ich tun soll und was halal ist.
Antwort 2279, 14.02.2001
Ihre Ehe mit dem Nichtmuslim ist drei Monate (oder drei Monate, wenn Sie keine Menstruation haben) nach Annahme des Islams beendet.
Es ist Ihnen verboten, bei ihm zu bleiben. Sie sollten sich sofort von ihm trennen. Sie können den Antrag des muslimischen Mannes in Betracht ziehen und ihn sofort heiraten, wenn Sie möchten.
und Allah Ta’ala weiß es am besten
Mufti Ebrahim Desai
FATWA-ABTEILUNG
(Frage 2279 aus den Vereinigten Staaten, ich habe vor einem Jahr den Islam angenommen. Ich bin seit fünf Jahren mit einem Nichtmuslim verheiratet. Ein muslimischer Mann hat mich gebeten, ihn zu heiraten. Ist das halal? Kann ich ihn heiraten, während ich auf die Scheidung von meinem nichtmuslimischen Ehemann warte?; Fatwa vom 14.02.2001; Online-Quelle; abgerufen am 5. August 2006)
In den Vereinigten Staaten (und im Grunde in allen westlichen Ländern) ist Bigamie (Polygamie) verboten, d. h. niemand darf erneut heiraten, bevor die vorherige Ehe nicht ordnungsgemäß aufgelöst wurde. Diese muslimische Rechtsautorität erlaubt es einer Muslima, einen anderen Mann zu heiraten, bevor sie nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten geschieden ist. Offensichtlich werden die Familien-, Ehe- und Scheidungsgesetze dieses ungläubigen Landes nicht anerkannt und muslimische Autoritäten raten dazu, sich ungeachtet der örtlichen Gesetze nach der islamischen Scharia zu richten.
Hier ist ein weiterer Fall:
Frage 6737 aus Deutschland
Zweitehe unter diesen Bedingungen möglich. Ich möchte eine Frau heiraten, die 12 Jahre alt ist. Ihr Vater und sie haben ebenfalls zugestimmt. Was raten Sie mir?
Ich bin 45 und seit 15 Jahren verheiratet. Da das sexuelle Verlangen meiner Frau fast verschwunden ist, möchte ich wieder heiraten. Und ich möchte eine Frau heiraten, die 12 Jahre alt ist. Ihr Vater und sie haben ebenfalls zugestimmt. Meine erste Frau hat mir gesagt, dass es Probleme geben könnte, wenn der Altersunterschied zu groß ist, und auch einige meiner Kinder sind älter als meine zweite Frau. Was raten Sie mir? Und darf ich bereits Geschlechtsverkehr mit dieser Frau haben, nachdem wir verheiratet sind, oder muss ich warten, bis sie ein bestimmtes Alter erreicht hat?
Antwort 6737, 01.10.2002
Gemäß der Scharia kann ein Mädchen, das noch minderjährig ist (d. h. noch nicht in die Pubertät eingetreten ist), von seinem Vater verheiratet werden. Wenn sie in die Pubertät eintritt, hat sie das Recht, die Ehe aufrechtzuerhalten oder die Ehe zu beenden. Es gibt keine Altersgrenze für Intimitäten mit der eigenen Ehefrau, selbst wenn sie minderjährig ist.
In Ihrer Situation ist es wichtig, dass Sie den von Ihrer Frau geäußerten Vorbehalt bezüglich des Altersunterschieds berücksichtigen.
und Allah Ta’ala weiß es am besten
Mufti Ebrahim Desai
(Islam Q&A Online With Mufti Ebrahim Desai, Darul Ifta, Madrasah In’aamiyah, Camperdown, Südafrika; Fatwa vom 01.10.2002; Online-Quelle; abgerufen am 5. August 2006)
Wie oben erlaubt der Mufti diesem Muslim, das Gesetz des Landes, in dem er lebt, zu brechen. Erstens erlaubt er ihm, Polygamie zu praktizieren. Zweitens erlaubt er ihm, ein 12-jähriges Mädchen zu heiraten und mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben, was nach deutschem Recht ebenfalls eine Straftat darstellt.
In diesen Artikeln werden verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Heirat mit Mädchen vor der Pubertät erörtert: Eine Untersuchung von Mohammeds Heirat mit einem Mädchen vor der Pubertät und ihre moralischen Auswirkungen, Islam und Kinderbräute.
Wenn Leser auf andere Beispiele stoßen, in denen muslimische Rechtsautoritäten die Erlaubnis erteilen, gegen die Gesetze ihres Wohnsitzlandes (oder sogar ihrer Staatsbürgerschaft) zu verstoßen, lassen Sie es uns bitte wissen.